Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen – verbindliches Dienstleistungsangebot in den Ankunftszentren

Junge Flüchtlinge

Die Bundesagentur für Arbeit möchte in den Ankunftszentren, die vom BAMF im Rahmen des beschleunigen Asylverfahren derzeit eingerichtet werden, mit ihrem spezifischen Dienstleistungsangebot tätig sein. Ziel ist, dass Asylsuchende, über deren Asylantrag im Anhörungsverfahren positiv entschieden wurde oder voraussichtlich positiv beschieden wird, möglichst frühzeitig und lückenlos professionell beraten, qualifiziert und in Ausbildung oder Arbeit integriert werden. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen in den Ankunftszentren soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür eine Weisung veröffentlicht. Diese erhalten Sie auf der Webseite des BA unter:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtc1/~edisp/egov-content441701.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT441700

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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