Informationen zu Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen

Corona

Durch den Erlass des MAGS "Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des MAGS" vom 18.03.2020 sind zum 19.03.2020 auch die Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen sowie weitere Beratungsstellen bis zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr zu schließen.

Darüber hinaus sollen die durchzuführenden Tätigkeiten im Rahmen der ESF-Förderprogramme

- Ausbildungsprogramm NRW
- Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten in NRW
- 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche / junge Erwachsene mit Behinderung in NRW
- Teilzeitberufsausbildung
- öffentlich geförderte Beschäftigung

soweit wie möglich telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Den vollständigen Erlass finden Sie auf der Seite des MAGS NRW: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200318_kontaktreduzierte_umsetzung_arbeitspolitischer_foerdermassnahmen.pdf

 

Quelle: MAGS NRW

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