Rechtliches (SGB II/SGB III) Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen. jsa aktuellQualität bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen15.12.2017jugendsozialarbeit aktuell Nr. 160 / 2017mehrRechtliches-SGB2-SGB3„Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen“ - Überarbeitung08.12.2017Das Bundesnetzwerk Jobcenter hat nun nach zwei Jahren das Papier des Deutschen Vereins „Erfolgsmerkmalen guter Jugendberufsagenturen – Grundlagen für ein Leitbild“ mit weiteren Vorschlägen zu personellen und fiskalischen Ausgestaltungsmöglichkeiten ergänzt.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II erschienen20.10.2017Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Fachkräften in Jobcentern und Beratungsstellen in übersichtlicher Form die komplizierte Rechtslage darlegt und anhand von Sachverhaltskonstellationen die Beurteilung der Leistungsberechtigung erleichtert.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Veröffentlichung: "Diskriminierung in Deutschland"18.08.2017Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den Dritten Gemeinsamen Bericht des Bundes veröffentlicht. Darin wird systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. So bestehen bspw. in der Arbeitsvermittlung teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Diese könnten demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachkräften; jedoch können auch Verfahrensabläufe dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden. Der Bericht beschreibt weitere Diskriminierungserfahrungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder bei Behinderungen z.B. auf dem Wohnungsmarkt, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder im Bildungsbereich.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Abschaffung der verschärften SGB II-Sanktionsregelungen für junge Menschen21.07.2017Sanktionen im SGB II sollen bewirken, dass Leistungsbezieher_innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Dabei hat der Gesetzgeber die Sanktionsregeln für Unter- 25-Jährige strenger ausgestaltet als bei Älteren. Die aktuelle Rechtslage kann in letzter Konsequenz für junge Menschen zu einem Abrutschen in die Schattenwirtschaft oder Wohnungslosigkeit führen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, die verschärfte Sanktionsregelung für Unter-25-Jährige abzuschaffen. Die grundsätzliche Frage, ob Sanktionen verfassungsmäßig sind, wird derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft.mehrjsa aktuellNeue Fördermöglichkeiten für junge Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende16.06.2017jugendsozialarbeit aktuell Nr. 155 / 2017mehrRechtliches-SGB2-SGB3Information für Mitglieder im Beirat der Jobcenter über neue Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung09.06.2017Schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, die nach dem § 16 h SGB II gefördert werden, wieder an das Schul- und Ausbildungssystem herangeführt werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter ein Informationspapier, das die neuen Möglichkeiten der 'Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher' erläutert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis gibt.mehrRechtliches-SGB2-SGB3„Interaktive Datenplattform – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“ der G.I.B.09.06.2017In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von insgesamt 53 Jobcentern umgesetzt. Die G.I.B. stellt Arbeitsmarktakteuren und der Fachöffentlichkeit u.a. Daten zur Verfügung, die anhand ausgewählter Indikatoren Vergleiche für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW ermöglichen. Auch für die Gruppe der U25-Leistungsberechtigten lassen sich regional interessante Vergleiche ziehen.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe zum § 16 h SGB II24.03.2017Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen - und gerade auch diejenigen, die schwer erreichbar sind - die Unterstützung bekommen, die sie für ein gelingendes Aufwachsen und den Einstieg in den Beruf benötigen. Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an diese Zielgruppe richtet. Jungen Menschen unter 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden, sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe "Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen"24.02.2017Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ nun klar definiert, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für fünf Jahre ausgeschlossen sind und nur noch sog. „Überbrückungsleistungen“ erhalten. Die neuen Leistungsausschlüsse betreffen keineswegs alle Unionsbürger/-innen in den ersten fünf Jahren. Claudius Voigt, von der GGUA in Münster, gibt mit seiner Arbeitshilfe eine Übersicht über die neue Rechtslage und die Leistungsansprüche der verschiedenen Personengruppen.mehr20232022202120202019201820172016201520142013201220082006200520042002Zurück12Vorwärts
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Rechtliches-SGB2-SGB3„Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen“ - Überarbeitung08.12.2017Das Bundesnetzwerk Jobcenter hat nun nach zwei Jahren das Papier des Deutschen Vereins „Erfolgsmerkmalen guter Jugendberufsagenturen – Grundlagen für ein Leitbild“ mit weiteren Vorschlägen zu personellen und fiskalischen Ausgestaltungsmöglichkeiten ergänzt.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II erschienen20.10.2017Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Fachkräften in Jobcentern und Beratungsstellen in übersichtlicher Form die komplizierte Rechtslage darlegt und anhand von Sachverhaltskonstellationen die Beurteilung der Leistungsberechtigung erleichtert.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Veröffentlichung: "Diskriminierung in Deutschland"18.08.2017Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den Dritten Gemeinsamen Bericht des Bundes veröffentlicht. Darin wird systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. So bestehen bspw. in der Arbeitsvermittlung teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Diese könnten demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachkräften; jedoch können auch Verfahrensabläufe dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden. Der Bericht beschreibt weitere Diskriminierungserfahrungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder bei Behinderungen z.B. auf dem Wohnungsmarkt, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder im Bildungsbereich.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Abschaffung der verschärften SGB II-Sanktionsregelungen für junge Menschen21.07.2017Sanktionen im SGB II sollen bewirken, dass Leistungsbezieher_innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Dabei hat der Gesetzgeber die Sanktionsregeln für Unter- 25-Jährige strenger ausgestaltet als bei Älteren. Die aktuelle Rechtslage kann in letzter Konsequenz für junge Menschen zu einem Abrutschen in die Schattenwirtschaft oder Wohnungslosigkeit führen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, die verschärfte Sanktionsregelung für Unter-25-Jährige abzuschaffen. Die grundsätzliche Frage, ob Sanktionen verfassungsmäßig sind, wird derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft.mehr
jsa aktuellNeue Fördermöglichkeiten für junge Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende16.06.2017jugendsozialarbeit aktuell Nr. 155 / 2017mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Information für Mitglieder im Beirat der Jobcenter über neue Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung09.06.2017Schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, die nach dem § 16 h SGB II gefördert werden, wieder an das Schul- und Ausbildungssystem herangeführt werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter ein Informationspapier, das die neuen Möglichkeiten der 'Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher' erläutert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis gibt.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3„Interaktive Datenplattform – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“ der G.I.B.09.06.2017In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von insgesamt 53 Jobcentern umgesetzt. Die G.I.B. stellt Arbeitsmarktakteuren und der Fachöffentlichkeit u.a. Daten zur Verfügung, die anhand ausgewählter Indikatoren Vergleiche für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW ermöglichen. Auch für die Gruppe der U25-Leistungsberechtigten lassen sich regional interessante Vergleiche ziehen.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe zum § 16 h SGB II24.03.2017Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen - und gerade auch diejenigen, die schwer erreichbar sind - die Unterstützung bekommen, die sie für ein gelingendes Aufwachsen und den Einstieg in den Beruf benötigen. Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an diese Zielgruppe richtet. Jungen Menschen unter 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden, sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Arbeitshilfe "Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen"24.02.2017Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ nun klar definiert, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für fünf Jahre ausgeschlossen sind und nur noch sog. „Überbrückungsleistungen“ erhalten. Die neuen Leistungsausschlüsse betreffen keineswegs alle Unionsbürger/-innen in den ersten fünf Jahren. Claudius Voigt, von der GGUA in Münster, gibt mit seiner Arbeitshilfe eine Übersicht über die neue Rechtslage und die Leistungsansprüche der verschiedenen Personengruppen.mehr