Arbeitshilfe "Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen"

Rechtliches-SGB2-SGB3

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ nun klar definiert, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für fünf Jahre ausgeschlossen sind und nur noch sog. „Überbrückungsleistungen“ erhalten. Die neuen Leistungsausschlüsse betreffen keineswegs alle Unionsbürger/-innen in den ersten fünf Jahren. Claudius Voigt, von der GGUA in Münster, gibt mit seiner Arbeitshilfe eine Übersicht über die neue Rechtslage und die Leistungsansprüche der verschiedenen Personengruppen.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite der GGUA unter:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe2017.pdf

 

Quelle: Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

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