Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Jugendhilfe

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Aktuelle Diskussion zur SGB VIII-Reform

02.09.2016

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz soll im Zuge der „inklusiven Lösung“ grundlegend reformiert werden. Das Vorhaben soll nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in das SGB VIII integrieren und damit die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen schaffen. Darüber hinaus sollen weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe neu geregelt bzw. weiterentwickelt werden. Noch liegen nur zwei Arbeitsfassungen des BMFSFJ im Entwurf vor. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht stellt mit einer eigenen Plattform umfangreiche Informationen zur Verfügung und bietet in Diskussionsforen die Möglichkeit zur themenbezogenen und reformübergreifenden Diskussion. Auch andere Verbände, Wissenschaftler(innen) und Expert(inn)en haben mittlerweile kritisch dazu Stellung genommen.  

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Jugendhilfe

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Die Aufnahmesituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

26.08.2016

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zeigt anhand einer Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, dass gegenwärtig der vorgeschriebene gesetzliche Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – zumindest in der Anfangszeit -  vielfach nicht umgesetzt wird. Ein großer Teil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen wird nicht entsprechend gesetzlicher Standards versorgt und betreut, weil sie beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften, Hotels, Hostels und Zelten oder bei nicht sorgeberechtigten Verwandten ohne Gewährung erzieherischer Hilfen untergebracht werden. Auch dauern die Verfahren zur Durchführung der Verteilung, Unterbringung und zur Bestellung eines Vormundes oft deutlich länger als gesetzlich vorgeschrieben.

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Jugendhilfe

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Grenzen überwinden - Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie

29.07.2016

In seiner aktuellen Ausgabe von „jugendhilfe aktuell“ widmet sich der LWL der Chancen und der Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auch wenn es vielerorts Kooperationsvereinbarungen, Leitlinien und Empfehlungen zur Zusammenarbeit gibt, sollte das gemeinsame Verständnis für den Auftrag, die Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Partners weiter vertieft werden. Die Publikation leistet hierzu einen Beitrag und kann so die Zusammenarbeit verbessern helfen.

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Inklusives SGB VIII: Vom Kind aus denken?!

08.07.2016

Die beiden Bundesfachverbände für Erziehungshilfen (AFET, BVkE, EREV, IGfH) haben im Juni eine Fachtagung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Gesetzesentwurfes zum inklusiven SGB VIII veranstaltet. Zwar liegt der Referatsentwurf des BMFSFJ zur SGB VIII-Reform noch nicht offiziell vor, doch beide Verbände haben auf der Tagung den aktuellen Sachstand dargestellt und Prüfsteine an ein neues inklusives SGB VIII veröffentlicht. Die Unterlagen der Fachtagung stehen nun zur Ansicht zur Verfügung.

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Jugendhilfe

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Zuweisung von ehemaligen UMA nach Erreichen der Volljährigkeit

01.07.2016

Das Innenministerium NRW hat mit einem Schreiben vom 17.06.2016 darauf hingewiesen, dass das Jugendamt nach Beendigung bzw. Auslaufen der Jugendhilfe bei einem unbegleiteten minderjährigen Ausländer/in nach Erreichen der Volljährigkeit eine Empfehlung über den weiteren Ort des Aufenthalts auszusprechen hat. Dieser ist entweder der Ort des bisherigen (gewöhnlichen) Aufenthaltes oder der Ort des Aufenthaltes von Familienangehörigen - in der Regel - des 2. Grades. Die betroffene Kommune ist, unabhängig von der Erfüllungsquote, zur Aufnahme des Betroffenen verpflichtet.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf?

29.04.2016

Der Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit begrüßt in seiner Stellungnahme zum Neunten SGB II-Änderungsgesetz vor allem in Bezug auf den neuen § 16h SGB II die neuen Fördermöglichkeiten für besonders schwer erreichbare junge Menschen unter 25 Jahren. Hier werde der Fachdiskussion um jugendgerechte Förderansätze am Übergang Schule - Beruf auch im SGB II Rechnung getragen. Dennoch gebe es, so der Kooperationsverbund, noch offene Fragen bspw. zu einer Vorrang-/Nachrang-Regelung, der rechtskreisübergreifenden Abstimmung, den Anforderung an die durchführenden Träger. Klar sei jedoch, dass die Jugendhilfe grundsätzlich weiterhin zuständig sei für diese Zielgruppe.

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jsa aktuell

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Jugendhilfe für junge Volljährige - Einblicke in die Praxis des § 41 SGB VIII im Dreieck von Bedarf, Hilfegewährung und Schwierigkeiten der Durchsetzung

15.04.2016

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 143 / 2016

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jsa aktuell

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Digitalisierung – Quo Vadis Jugendsozialarbeit?

19.02.2016

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 141 / 2016

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