Vergaberecht

Wenn der Staat Geld ausgibt, soll er das sparsam und wirtschaftlich tun. Da auch im Sozialwesen verschiedene Anbieter miteinander konkurrieren, soll durch Wettbewerb das günstigste und beste Angebot ermittelt werden. Grundlagen und konkrete Verfahrenswege regelt das deutsche Vergaberecht, das sich im Zuge der europäischen Integration allerdings stark verändert hat. Zu seinen Instrumenten zählen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie regeln, wie in Deutschland öffentliche Aufträge ausgeschrieben und vergeben werden. Das betrifft im Angebotsspektrum der Jugendsozialarbeit vor allem Maßnahmen der Arbeitsförderung im Rahmen des SGB III.

Allerdings bedeuten Sparsamkeit und Wettbewerb nicht immer, dass sich das inhaltlich und pädagogisch beste Angebot durchsetzt. Deshalb engagiert sich die Jugendsozialarbeit schon seit Jahren dafür, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Qualität stärker berücksichtigt wird. Dazu zählen insbesondere die Qualifikation und Erfahrung des Personals in berufsbildenden Maßnahmen, die örtliche Vernetzung und Kooperationsstrukturen der Maßnahmeträger sowie der Erfolg und die Qualität von bereits erbrachten Leistungen. Diese sollten als besondere Zuschlagskriterien eine größere Rolle spielen.

Relevante Informationen und Änderungen rund um das Vergaberecht tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Vergaberecht

Teaser I

Caritas: Arbeitshilfe „Vergaberecht für die Praxis“ 

03.08.2018

Aufgrund der auf EU-Ebene im Jahr 2016 neu geregelten vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen im Bereich sozialer Dienstleistungen ist eine vermehrte Ausschreibungspraxis in den Kommunen zu beobachten. Als Grund geben die Kommunen an, dass es aufgrund der verpflichtenden Anwendung keine Alternative dazu gebe. Doch trotz der neuen Rechtslage muss das Vergaberecht längst nicht immer zwingend angewandt werden. Der Deutsche Caritasverband hat daher eine Arbeitshilfe erstellt, die zum einen Klarheit bei der Frage bringen soll, wann eine Kommune ausschreiben darf, die zum anderen auch darauf hinweist, ab wann freie Träger selbst zur Ausschreibung verpflichtet sind, wenn sie als Leistungserbringer öffentliche Zuwendungen erhalten. 

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Vergabemindestentgeltverordnung 2018

12.01.2018

Durch eine Änderung im SGB III im Sommer 2017 ist der vergabespezifische Mindestlohn, der ab 2018 für alle pädagogischen Mitarbeiter/innen in ausgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit gilt, angepasst worden. Zum 19.12.2017 hat das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung veröffentlicht, die die Anwendung des Vergabemindestlohns regelt.

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