Rechtliches (SGB II/SGB III) Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen. Rechtliches-SGB2-SGB3Gute Beispiele für gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und ArbeitsförderungDer Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht den ersten Videoclip aus der Reihe "Gute Beispiele für gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung" - hier am Beispiel "JuKoNetz Dortmund".mehrRechtliches-SGB2-SGB3Handreichung zur Einbeziehung der Beiräte im SGB II Der Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat die Handreichung 'Zur Einbeziehung der Beiräte bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und den nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sowie der Freien Förderung (§ 16f SGB II)' erstellt, die die Beiräte bei ihrer Arbeit vor Ort unterstützen soll.mehrRechtliches-SGB2-SGB3Arbeitsgelegenheiten erhöhen mittelfristig die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-EmpfängernAuch wenn kurzfristig die Beschäftigungschancen durch Arbeitsgelegenheiten nicht gesteigert werden, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in ihrer neueste Studie festgestellt, dass Ein-Euro-Jobs mittelfristig jedoch die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern steigern können. Noch deutlich höher fielen zudem die Beschäftigungseffekte der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante aus. Diese brachten schnellere und größere Eingliederungserfolge als die Ein-Euro-Jobs.mehr202420232022202120202019201820172016201520142013201220082006200520042002
Rechtliches-SGB2-SGB3Gute Beispiele für gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und ArbeitsförderungDer Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht den ersten Videoclip aus der Reihe "Gute Beispiele für gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung" - hier am Beispiel "JuKoNetz Dortmund".mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Handreichung zur Einbeziehung der Beiräte im SGB II Der Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat die Handreichung 'Zur Einbeziehung der Beiräte bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und den nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sowie der Freien Förderung (§ 16f SGB II)' erstellt, die die Beiräte bei ihrer Arbeit vor Ort unterstützen soll.mehr
Rechtliches-SGB2-SGB3Arbeitsgelegenheiten erhöhen mittelfristig die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-EmpfängernAuch wenn kurzfristig die Beschäftigungschancen durch Arbeitsgelegenheiten nicht gesteigert werden, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in ihrer neueste Studie festgestellt, dass Ein-Euro-Jobs mittelfristig jedoch die Beschäftigungschancen von Hartz-IV-Empfängern steigern können. Noch deutlich höher fielen zudem die Beschäftigungseffekte der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante aus. Diese brachten schnellere und größere Eingliederungserfolge als die Ein-Euro-Jobs.mehr