Assistierte Ausbildung

Assistierte Ausbildung

Jugendsozialarbeit kritisiert Ausschreibungspraxis zur assistierten Ausbildung

Im Rahmen des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit weist die BAG KJS auf die negativen Effekte hin, die im Zuge der ersten Ausschreibungsphase deutlich geworden sind, und fordert eine Überarbeitung des Fachkonzepts sowie der Ausschreibungsbedingen. So kritisiert die Jugendsozialarbeit neben der Vergabepraxis vor allem die inhaltlichen Veränderungen in der Leistungsbeschreibung und dem Fachkonzept gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Dadurch sei für benachteiligte Jugendliche die wichtige Phase der Ausbildungsvorbereitung verkürzt bzw. gar nicht mehr ausgeschrieben worden und die Phase der sozialpädagogischen Nachbetreuung von der Ausbildung in Beschäftigung unberücksichtigt geblieben.

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5.000 Plätze für Assistierte Ausbildung

Für das Jahr 2015 sind laut Bundesagentur für Arbeit 5.241 Plätze für die sogenannte Assistierte Ausbildung bestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Da die gesetzliche Änderung, mit der die Assistierte Ausbildung eingeführt wurde, sehr kurzfristig erfolgt sei, habe man zum Ausbildungsjahr 2015/16 nicht mehr Plätze schaffen können, heißt es in der Antwort. Mit der Assistierten Ausbildung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund von sozialen Beeinträchtigungen als auch von Lernbeeinträchtigungen Probleme haben, eine Berufsausbildung ohne Hilfe zu beenden.

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Assistierte Ausbildung

Konzept der Assistierten Ausbildung veröffentlicht

Im Rahmen der 'Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 - 2018' wurde das Instrument der Assistierte Ausbildung § 130 SGB III eigeführt, das zum 01.05.2015 in Kraft tritt. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun das Konzept der Assistierten Ausbildung veröffentlicht.

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Jugendsozialarbeit gibt Hinweise zur Assistierten Ausbildung

Der Deutsche Bundestag hat der Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales zugestimmt und damit den Weg frei gemacht, die Assistierte Ausbildung als SGB-III-Instrument gesetzlich zu verankern. Die Assistierte Ausbildung wird nun zunächst in § 130 SGB III befristet bis 30. September 2018 eingeführt. Zielgruppen sind sowohl lernbeeinträchtigte als auch sozial benachteiligte junge Menschen. Eine Kofinanzierung (50 Prozent) ist möglich, aber nicht verpflichtend, so dass bestehende Landeskonzepte weitergeführt werden können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, der sich für die Einführung der Assistierten Ausbildung eingesetzt hat, gibt weitere Hinweise und Informationen zum geplanten Programm.

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