Förderung der Weiterqualifizierungen

Finanzielle Förderung

Auch während der Corona-Pandemie ist die Weiterqualifizierung von pädagogischen Fachkräften relevant. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierung von Beschäftigten – auch während der Kurzarbeit – u.a. durch Beratung, Übernahme von Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern seit 01.01.2021, Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-16-beschaeftigtenqualifizierung-weiterhin-auf-hohem-niveau

und
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

 

Quelle: Presseinfo Nr. 16 der Bundesagentur für Arbeit vom 28.04.2021

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