Weisung der BA zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE)

Rechtliches-SGB2-SGB3

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (Weiterbildungsgesetz) wird im Kontext der „Ausbildungsgarantie“ die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) ab 1. August 2024 als Rechtsanspruch ausgestaltet. Auch die Zielgruppe der förderberechtigten jungen Menschen wird auf junge Menschen erweitert, die in Regionen wohnen „mit einer erheblichen Unterversorgung“ an Ausbildungsplätzen. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert mir ihrer aktuellen Weisung, wie und unter welchen Voraussetzungen dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden soll und welche Regionen und Sozialpartner auszuwählen bzw. einzubeziehen sind.

Weitere Informationen und die Weisung der BA erhalten Sie auf der Webseite der Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf (ueberaus) unter:
https://www.ueberaus.de/wws/bae-ausgeweitet.php?sid=82677375915134362019180013994540120070807801984294926469398809880230

 

Quelle: Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf (ueberaus)

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