Umsetzung des Startchancenprogramms in NRW

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Das Landeskabinett in NRW hat diese Woche den Verwaltungs- und Rahmenvereinbarungen mit dem Bund zur Umsetzung des Startchancen-Programms zugestimmt. Diese bilden die Grundlage für das Förderprogramm zur Unterstützung von Schulen in schwierigen Situationen. Dadurch kann das Schulministerium mit der Auswahl von Schulen beginnen, die ab dem Schuljahr 2024/25 gefördert werden sollen. In den nächsten zehn Jahren wird NRW rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund erhalten und Landesmittel in gleicher Höhe investieren, um über 900 Schulen zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Basiskompetenzen und der sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das Programm umfasst drei Hauptkomponenten: Investitionen in die Ausstattung und Infrastruktur der Schulen, pädagogische Unterstützung sowie die Einstellung von zusätzlichem Personal. Das Schulministerium wird nun die ersten 400 förderberechtigten Schulen auswählen, wobei der Schwerpunkt auf Grund- und Förderschulen liegt. Die Auswahl basiert auf den Zielen des Programms und den vereinbarten Sozialindikatoren, wobei der Schulsozialindex des Landes als Referenzpunkt dient.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung NRW unter:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/landeskabinett-gibt-gruenes-licht-fuer-weitere-umsetzung-des-startchancen


Quelle: Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 06.03.2024

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