Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Aufenthalt

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 bringt in den nächsten Monaten mehrere Änderungen durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung". Dies betrifft auch Menschen, die eine Ausbildung anstreben oder aus einer Ausbildung heraus eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Der erste Schritt der Gesetzesänderung trat bereits am 18. November 2023 in Kraft. Die Neuerungen eröffnen einige zusätzliche Möglichkeiten für den Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln, allerdings werden auch einige ideologisch begründete Sperren auch verstärkt. Eine Arbeitshilfe der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) erläutert die Änderungen und die damit verbundenen Möglichkeiten oder Einschränkungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der GGUA unter:
https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/spurwechsel-im-fachkraefteeinwanderungsgesetz-20/

 

Quelle: Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)

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