SGB II und Ausbildungsförderung

Arbeit

Auszubildende, die BaföG oder BAB beziehen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sicherung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II. Rechtsanwalt Joachim Schaller erläutert in seinem Skript sozialrechtliche Leistungsansprüche nach dem SGB II, die im Einzelfall dennoch wirksam werden können. Dabei geht es u.a. um die nicht ausgeschlossenen Leistungen nach § 27 SGB II, um Kinder von Auszubildenden, um ausländische Studierende, Bezieher von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz und Eingliederungshilfe für behinderte Auszubildende.
 

Sie erhalten das Skript auf der Webseite der Tacheles Sozialhilfe unter:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1951/

Quelle: Tacheles Sozialhilfe

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