Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II

Rechtliches-SGB2-SGB3

Um die Gruppe der entkoppelten jungen Menschen stärker in den Fokus zu nehmen und zu unterstützen, wurde vor einigen Jahren das Instrument der „Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“ nach § 16h SGB II eingeführt. In ihrem aktuellen Heft „Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2024/25“ skizziert die G.I.B. in verschiedenen Beiträgen die soziale Situation dieser Zielgruppe und verweist auf die notwendigen Bedarfe, die sich hierbei zeigen. Wohnungslosigkeit spielt eine besondere Rolle, da in NRW etwa 8.000 junge Menschen unter 25 Jahren ohne Unterkunft leben, was eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Akteuren wie Sozialhilfeträgern, Jobcentern und Jugendämtern erfordert. Die Leistungen nach § 16h SGB II können die Lebenssituation dieser jungen Menschen stabilisieren und das Risiko von Wohnungslosigkeit verringern.

Die aktuelle Ausgabe erhalten Sie auf der Webseite der G.I.B. unter:
https://www.gib.nrw.de/themen/themenuebergreifend/g-i-b-beitraege-zur-arbeits-und-sozialpolitik-2024-25

Quelle: G.I.B.

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