Durch die Corona-Pandemie sind auch die Schulen, die für Kinder und Jugendliche der Ort ist, an dem ihr Recht auf Bildung verwirklicht, ihre demokratische, moralische und geistige Entwicklung gefördert und ein wichtiger Teil der Erziehungsarbeit stattfindet, beeinträchtigt. Das Schulministerium NRW hat nun für die Schulen und die (außer-)schulischen Partner mit Vorgaben und Hinweisen dargelegt, unter welchen Rahmenbedingungen die Beschulung, Förderung und Erziehung aktuell und für das kommende Schuljahr stattfinden kann. Neben den Vorgaben zur Beschulung während der Präsenzphasen legt das Ministerium dar, welche Maßnahmen für das Lernen auf Distanz unterstützt und entwickelt werden, inwieweit Unterstützungsangebote für lernschwache und abschlussgefährdete Schüler*innen weiterhin ermöglicht werden sollen, wie die berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA durchgeführt werden kann und wie schulische Bildungsgänge ggfs. Einbrüche auf dem Ausbildungsmarkt auffangen können.
Das Schreiben des Schulministeriums vom 23.06.2020 erhalten Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/
oder direkt unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/Schul--und-Unterrichtsbetrieb-in-Corona-Zeiten-und-zum-Schuljahresstart-2020_2021.pdf
Quelle: Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (24. Mail): Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/2021 vom 23.06.2020