Zuständigkeit für Menschen unter 25 Jahren bei Sozialleistungen soll im SGB II bleiben

Rechtliches-SGB2-SGB3

Die Ampel-Koalition will nun doch darauf verzichten, den umstrittenen Wechsel bei der Zuständigkeit für Menschen unter 25 Jahren bei Sozialleistungen von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen zu vollziehen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil habe nach Presseinformationen auf Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion eine Alternative vorgelegt. Die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation für die Gruppe der U 25-Jährigen sollen nun allerdings durch die Arbeitsagenturen erfolgen. Dies erklärte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Rosemann, Ende September in Berlin. Dies wurde aus Regierungskreisen bestätigt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.deutschetageszeitung.de/Politik/351841-koalition-verzichtet-auf-zustaendigkeitswechsel-fuer-jugendliche-bei-sozialleistungen.html

Oder unter:
https://www.bagarbeit.de/news/der-u25-rechtkreiswechsel-wird-gestoppt/

 

Quelle: Die Deutsche Tageszeitung / BAG Arbeit

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC