NRW: Neue 'Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit'

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Nachdem der Bund vor einigen Jahren die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eingestellt und die damalige Landesregierung die Finanzierung vorübergehend weitergeführt hat, hat die aktuelle Landesregierung mit den aktuellen Richtlinien die Grundlage für eine dauerhafte Umsetzung von Schulsozialarbeit gelegt. Die neue Richtlinie definiert sowohl Aufgabenfelder und Zielgruppen und benennt zudem die tätigkeitsbezogenen Qualifikationsvoraussetzungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Ab dem Jahr 2022 sollen nun die Kommunen Mittel erhalten, die mithilfe des Schulsozialindex verteilt und mit einer 20-prozentigen Eigenbeteiligung ergänzt werden müssen. Die Zuwendungen können aber auch an andere geeignete Träger weitergeleitet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums NRW unter:
https://www.schulministerium.nrw/schulsozialarbeit

Die 'Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit' vom 22.09.2021 erhalten Sie ebenfalls auf der Webseite des Landtags NRW unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5796.pdf



Quelle: Ministerium für Schule und Bildung NRW

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