Ansätze und Überlegungen aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit für eine Reform des SGB VIII 

Jugendhilfe

Nachdem in der letzten Legislaturperiode das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundesrat nicht mehr behandelt wurde, hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Seit 2018 wird die Fachwelt in einen breit angelegten Dialog- und Beteiligungsprozess um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts einbezogen, der aber bereits 2019 abgeschlossen werden soll. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat angesichts des straffen Zeitplans seine Überlegungen bzgl. des § 13 SBG VIII a.F. und die die Arbeit der Jugendsozialarbeit direkt oder indirekt betreffenden Normen in einem Papier dargelegt.

Die Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit erhalten Sie unter:
https://gallery.mailchimp.com/7fc6abe2bec0d7f982b0cadfb/files/3a6d0ef4-79d9-4534-bd5c-6271899ca0a8/_Final_Kommentierung_SGB_VII_Reformbedarf_KV_JSA_2019_02_08.pdf

Quelle: Monatsreport 02-19 Jugendsozialarbeit im Paritätischen vom 28.02.2019

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