Bislang waren Geflüchtete aus Afghanistan von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen, die eine gute Bleibeperspektive voraussetzten. Laut einer Geschäftsanweisung der Regionaldirektion NRW hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun entschieden, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Integrationsmaßnahmen, die eine gute Bleibeperspektive erfordern, für Asylbewerber_innen aus Afghanistan zu öffnen. Diese Regelung gilt für das zweite Halbjahr 2017.
Geflüchtete aus Afghanistan haben nun Zugang zu folgenden Integrationsmaßnahmen:
Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
Frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung
Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt
Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Die Geschäftsanweisung der Regionaldirektion NRW erhalten Sie auf der Webseite von Projekt Q direkt unter:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/ausbildungsfoerderung/RD-Weisung_Afghanistan.pdf
Quelle: Mitteilung des „Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)“ vom 13.07.2017