Expertise der Jugendsozialarbeit im Startchancen-Programm nutzen!

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Nachdem sich Bund und Länder nun auf das Startchancen-Programm geeinigt haben, sollen etwa 4.000 Schulen ab August 2024 bundesweit über zehn Jahre zusätzlich gefördert werden. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems zu verbessern und Bildungs- sowie Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit betont in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, die Expertise der Jugendsozialarbeit in die Programmgestaltung einzubeziehen und begrüßt die Betonung der Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Vereinbarung. Um den Programmstart erfolgreich zu gestalten, sind schnelle Maßnahmen aller Bundesländer erforderlich, einschließlich der Einbeziehung beruflicher Schulen und außerschulischer Partner. Es wird darauf hingewiesen, dass schulbezogene Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sowie die Jugendberufshilfe bereits fundierte Angebote für berufliche Orientierung und Übergangsmanagement bereitstellen und ihre Expertise vor Ort sowie in den geplanten Kooperations- und Austauschformaten genutzt werden sollte. Es wird empfohlen, dass die Länder eine klare Ko-Finanzierung sicherstellen, um sicherzustellen, dass benachteiligte junge Menschen von den Programminhalten profitieren können, ohne dass diese durch Vermischung mit bestehenden Programmen verwässert werden.

Die Stellungnahme des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit erhalten Sie unter:
https://jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/druckfrisch/druckfrisch-2024/

 

Quelle: druckfrisch Nr. 02-2024 des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit

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