Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW - Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP im Haushaltsjahr 2017

Finanzielle Förderung

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP NRW im Haushaltsjahr 2017 aufgerufen. Eine Antragstellung ist für folgende Projektförderpositionen möglich:

- Pos. 1.2.1 Initiativgruppenarbeit
- Pos. 1.2.2 Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
- Pos. 1.2.3 Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/1Welt
- Pos. 1.2.4 Stark durch Beteiligung – Jugendliche aktiv und direkt an politischen und gesellschaftlichen Prozessen beteiligen
- Pos. 1.2.5 Nachhaltige Entwicklung in der globalisierten Welt
- Pos. 2.2.1 Jugendkulturland NRW
- Pos. 2.2.2 Fit für die mediale Zukunft
- Pos. 3.2.1 Integration als Chance
- Pos. 3.2.2 Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
- Pos. 3.2.3 Soziale Teilhabe und Chancengleichheit
- Pos. 4.2.1 Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
- Pos. 4.2.2 Jugendschutz / Jugendmedienschutz
- Pos. 5.2 Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
- Pos. 7 Besondere Maßnahmen, Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen

 

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2017 festgelegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist.

Antragsformulare für Einrichtungen im Rheinland erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp

Antragsformulare für Einrichtungen in Westfalen erhalten Sie auf der Webseite des LWL unter:
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/finanzielle_hilfen2/ljpl
und den dazugehörigen Unterseiten.
 

Quelle: LVR / LWL

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