Das Schulministerium NRW hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der KAoA-Standardelemente bis zum Ende des Schuljahres zwar nicht verpflichtend sei, es sollte jedoch der Prozess der Beruflichen Orientierung mit der Wiederaufnahme des Unterrichts - im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort - weiter sichergestellt werden.
Aktualisierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW