Juniorwahl / U18-Landtagswahl

Wahlen

Junge Menschen unter 18 Jahren dürfen noch nicht bei Landtagswahlen mitwählen. Dennoch gibt es für sie Möglichkeiten, ihre Stimme in Form der Juniorwahl bzw. der U18-Landtagswahl abzugeben und somit ihre politische Meinung zu äußern. Anlässlich der Landtagswahl haben der Landtag NRW und die Landeszentrale für politische Bildung Schulen der Sek. I und II aufgerufen, sich am Schulprojekt „Juniorwahl“ zu beteiligen. In der Woche vor der Landtagswahl wird das Thema im Unterricht vorbereitet und mit einer symbolischen Wahl abgeschlossen. Zur Landtagswahl 2022 nehmen 807 Schulen teil.Der Landesjugendring NRW führt die U18-Wahl #u18nrw vom 02.-06. Mai in Kooperation mit vielen Bildungsträgern, wie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Sportvereinen, Bibliotheken etc. durch.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Juniorwahl unter:
https://www.juniorwahl.de/nrw-2022.html

Weitere Informationen und Material erhalten Sie auf der Webseite des Landesjugendrings NRW unter:
https://www.ljr-nrw.de/u16-u18/

Ein Methodenhandbuch zur U18-Wahl erhalten Sie hier:
https://www.ljr-nrw.de/wp-content/uploads/2021/11/U18Berlin_-Methodenhandbuch.pdf

 

Quelle: Landesjugendring NRW / Juniorwahl – Landtag NRW

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