§ 13 SGB VIII – die Rechtsgrundlage der Jugendsozialarbeit

Jugendberufshilfe

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Förderung der Jugendsozialarbeit ist fast 20 Jahre nach Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) wieder in die Diskussion gekommen. Besonders nach Einführung des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mehren sich Fragen wie „Ist § 13 SGB VIII noch zeitgemäß?“ und ziehen so die Förderung benachteiligter und beeinträchtigter junger Menschen in Zweifel. Trotzdem gibt es eine Reihe beachtenswerter Beispiele für die Anwendung des § 13 SGB VIII, die einer näheren Betrachtung lohnen und die auch Anregung für andere Träger der kommunalen Jugendhilfe bieten können. Mit dem vorliegenden Aufsatz über die Förderung der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII möchte die LAG KJS NRW die gegenwärtige Diskussion bereichern und eine Lanze für die Förderung der Jugendhilfe brechen.

Christian Hampel beleuchtet die Diskussion um Vorrang- und Nachrang der verschiedenen Teile des Sozialgesetzbuches (SGB II, III und VIII) unter rechtlichen Aspekten und erläutert sie durch Rechtskommentare und Gerichtsurteile. Hier zeigt sich eindeutig, dass sozialpädagogische Förderung im Übergang Schule – Beruf nach wie vor ihren eigenen Stellenwert hat. Da die im Übergangsfeld Schule – Ausbildung – Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Förderprogramme jeweils unterschiedliche Aufgaben und Zielsetzungen haben, wird vorgeschlagen, der kommunalen Jugendhilfe eine koordinierende Funktion im Übergangssystem einzuräumen. Sie muss darüber hinaus über die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen können, um ihrem Auftrag gerecht zu werden, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der oft beklagte Förderdschungel muss gelichtet werden. Das hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2009 zur Aufgabe gemacht. Es soll eine Gesamtübersicht erstellt, Schnittstellenprobleme sollen gelöst werden. Organisatorische Änderungen sind bereits durch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neuordnung der Jobcenter in Angriff genommen worden. Jetzt steht die Überprüfung der Förderprogramme im SGB II und SGB III an. Der Gesetzentwurf für ein Beschäftigungschancengesetz schafft derzeit die organisatorischen Voraussetzungen zur Evaluierung verschiedener Instrumente der Arbeitsförderung.

Am Ende all dieser Bemühungen kann die von vielen Stellen angemahnte koordinierte Förderung junger Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf Realität werden.

Den Artikel erhalten Sie im Anhang.



Quelle: Christian Hampel / LAG KJS NRW

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