Das neue Bürgergeld

Rechtliches-SGB2-SGB3

Sehr geehrte Leser*innen,

mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ und dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ hat der Gesetzgeber versucht, die Zielperspektive der rechtlichen Vorgaben für Otto Normalbürger schon im Titel verständlich zu formulieren. Mit dem Blick auf die Situation in den Kindertagesstätten oder die Inklusion in der Jugendhilfe bin ich skeptisch, dass die formulierten Ziele mit den Gesetzen erreicht, gute KiTas ermöglicht und Kinder und Jugendliche gestärkt werden.

Ähnliches gilt für das „Bürgergeld“: Das Bestreben der SPD, ihr „Hartz-IV-Trauma“ zu überwinden und sich von der Sozialpolitik der Schröder-Ära zu lösen, ist zu begrüßen. Die Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro gleicht aber derzeit gerade einmal die inflationsbedingt gestiegenen Kosten aus. Und die im Rahmen der Verhandlungen in Bundesrat und Vermittlungsausschuss geführte Sozialneid-Debatte konterkariert den aus meiner Sicht eigentlichen Auftrag dieses Gesetzes: Eine armutsfeste Existenzsicherung. 

Dass jemand in einem Beschäftigungsverhältnis mehr Geld zur Verfügung hat als jemand, der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, kann aber nicht dadurch sichergestellt werden, dass weiter über das Existenzminimum diskutiert wird. Das Lohnabstandsgebot sollte dadurch hergestellt werden, dass der Niedriglohnsektor reduziert und zumindest die unteren Lohngruppen deutlich erhöht werden.

Inwiefern sich die Unterstützung und Förderung junger Menschen durch das neue Gesetz verändert, darüber informiert Christian Hampel in diesem Beitrag.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.

 

Quelle: Christian Hampel (LAG KJS NRW)

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