Ansätze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendsozialarbeit

Jugendhilfe

Sehr geehrte Leser*innen,

sprachlos bin ich. Ohnmächtig und wütend angesichts des Umgangs der katholischen – meiner – Kirche mit sexueller Gewalt und Missbrauch durch Priester und Ordensleute und ihrer systematischen Vertuschung. 

Vor fast genau 12 Jahren machte Pater Klaus Mertes den sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg öffentlich. Die heutige Schulleiterin Gabriele Hüdepohl berichtete dem Tagesspiegel, was sich seitdem geändert hat: „Wir haben zusammen mit Facheinrichtungen ein professionelles Schutz- und Präventionskonzept entwickelt. Wir haben Schülerrechte formuliert und einen Verhaltenskodex für Lehrer.“

Dass es nicht nur in den katholischen (Erz-)Bistümern Nordrhein-Westfalens seit gut zehn Jahren verpflichtende Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt gibt, dass katholische Träger und Einrichtungen verpflichtet sind, ein Präventionskonzept vorzuhalten und regelmäßig zu überprüfen sowie in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse einzufordern, kommt also nicht aus heiterem Himmel. Dies wurde insbesondere umgesetzt, weil wir Teil einer Organisation mit einer beschämenden Geschichte sind, und nicht aus vorausschauender Überlegung. 

Wie unter anderem auch die pädagogische Haltung zum Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Jugendsozialarbeit beiträgt, darüber informiert diese Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.

 

Quelle: Gesa Bertels/ Jan Pöter/ Dr. Nadine Schicha

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