Liebe Leser*innen,
nach dem Abschluss des Beteiligungsprozesses „mitreden-mitgestalten“ geht die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts nun in ihre entscheidende Phase. Der entsprechende Referentenentwurf soll im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt werden.
Wir dürfen gespannt sein, welche und wie die Ergebnisse des Prozesses sich im Gesetzentwurf wiederfinden lassen. Dass das Beratungsverfahrens eines Gesetzentwurfs darüber hinaus seine ganz eigene Dynamik entwickeln kann, hat uns das letzte Gesetzgebungsverfahren zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sehr deutlich vor Augen geführt. Mit Blick auf die Diskussionen zur Schulsozialarbeit in NRW wäre zu wünschen, dass diese (im Sinne einer schulbezogenen Jugendsozialarbeit) als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in einem neuen SGB VIII festgeschrieben wird.
Wünschenswert wäre auch eine Ausweitung der Angebote der Jugendsozialarbeit als infrastrukturelle Leistungen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Solche Veränderungen bedeuten gleichzeitig aber auch, dass Kommunen und Kreise in die Lage versetzt werden müssen, eine entsprechende Infrastruktur auch anbieten zu können.
Über die Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses und der zu erwartenden Veränderungen für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit informiert diese Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell.
Stefan Ewers
Geschäftsführer
Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.
Quelle: Andrea Pingel / BAG KJS