Ombudschaft - ein Gewinn für junge Menschen und die Jugendhilfe

Partizipation

Liebe Leserin,
lieber Leser,

"Kein Kind zurücklassen. Kommunen in NRW beugen vor." - Mit dieser Landesinitiative verfolgt seit 2012 die Landesregierung das Ziel, Kindern und jungen Menschen in NRW mit den gebündelten Angeboten aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales zu einem erfolgreichen Start in die Zukunft zu verhelfen. Immer wieder erfahre ich jedoch, dass jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit sämtliche Jugendhilfeleistungen durch die Kommunen gestrichen werden - ganz egal, ob sie kurz vor dem Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung stehen oder auch sonst eine positive Entwicklung vorweisen können - ohne die Konsequenzen für den jungen Menschen zu beachten, die bis in die Obdachlosigkeit führen können. Ihre Leistungsansprüche alleine durchzusetzen, gelingt vielen Jugendlichen in dieser Situation nicht.

Den jungen Menschen steht inzwischen eine wachsende Zahl an Ombudspersonen zur Seite, die sie dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen, oder die im Konfliktfall (mit der Einrichtung, mit dem Jugendamt etc.) vermittelnd tätig werden. Über die Arbeit und die Erkenntnisse der "Ombudschaft Jugendhilfe NRW" informiert Sie diese Ausgabe.

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Arbeit der Ombudsstellen mit dazu beiträgt, dass die Unterstützung durch die Jugendhilfe auch die Bedarfe junger volljähriger Menschen - und hier im Sinne des SGB VIII - bis 27 Jahren berücksichtigt und nicht nur die jeweilige Haushaltslage.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

Den Artikel erhalten Sie im Anhang.

Quelle: Dr. Margareta Müller / Ombudschaft Jugendhilfe NRW

Anhang

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