Viele junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf werden in der Sozialpolitik von mehreren Akteuren betreut. Die relevantesten Rechtskreise, die hier zuständig sind, sind das SGB II (Grundsicherung), das SGB III (Arbeitsförderung) und das SGB VIII (Jugendhilfe). Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstellen wurden Jugendberufsagenturen eingerichtet, für die es jedoch kein einheitliches Konzept gibt, sodass jede Agentur anders gestaltet ist und andere Kooperationspartner, Strukturen zur Zusammenarbeit und Organisationsformen aufweist. Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat in einer Studie anhand der beteiligten Jugendberufsagenturen die unterschiedlichen Organisationsformen untersucht und die Erfahrungen in der Zusammenarbeit der drei Rechtkreise beleuchtet.
Den Report dazu erhalten Sie auf der Webseite des IAQ unter:
http://www.iaq.uni-due.de/aktuell/presse.php?pm=20190214
Quelle: Pressemitteilung des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vom 14.02.2019