Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 02.09.2021) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 24.08.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 07.09.21).
In der FAQ-Liste wurden folgende Punkte eingefügt bzw. aktualisiert:
Punkt 1.3 | Ergänzungen und Konkretisierungen zu den Erläuterungen der Regelungen für Angebote in der Jugendförderung (Maskenpflicht, Testpflicht) |
Punkt 1.4 | NEU – Erläuterungen zur Maskenpflicht in Einrichtungen mit mehr als 20 Kindern und Jugendlichen |
Punkt 1.7 | Ergänzende Erläuterungen zum Negativtestnachweises und zur Durchführung von beaufsichtigten Selbsttests |
Punkt 1.8 | NEU – Erläuterungen, was bei Konzert- / Discoveranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung in Bezug auf die Testpflicht zu beachten ist |
Punkt 1.9 | NEU – Erläuterungen, ob Ausnahmeregelungen möglich sind |
Punkt 1.12 | Ergänzung, dass beaufsichtigte Selbsttests auch mit Beschäftigten in der Kinder- und Jugendförderung durchgeführt werden können |
Punkt 5.3 | Aktualisierung zu dem bundesweiten Förderprogramm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Antragstellungen für Angebote in den Herbstferien sind ab sofort möglich. (Hinweis: diese Mittel können ZUSÄTZLICH zu den Mitteln, die den Jugendämtern schon aus dem Sonderprogramm “Aufholen nach Corona” im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung stehen, beantragt werden) |
Punkt 6.1 | Ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen für sportliche, kulturelle und musikalische Angebote |
Punkt 9.2 | NEU – Erläuterungen dazu, was bei der Beherbergung im Rahmen von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu beachten ist |
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Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab dem 11. September 2021 gültigen Fassung:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210910_coronaschvo_ab_11.09.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Die FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 49. Fortschreibung vom 07.09.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/210907_49._Fortschreibung_der_FAQ_Corona_JuFo_MKFFI-LJAE-G5.pdf
Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 24.08.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/34._Erlaeuterungserlass_MKFFI_Jugendbildung__CoronaSchVO_ab_23.08.21.pdf
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LAG JSA NRW