NRW: CoronaSchVO und FAQ rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 07.09.2021)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 02.09.2021) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 24.08.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 07.09.21).

 

In der FAQ-Liste wurden folgende Punkte eingefügt bzw. aktualisiert:

Punkt 1.3

Ergänzungen und Konkretisierungen zu den Erläuterungen der Regelungen für Angebote in der Jugendförderung (Maskenpflicht, Testpflicht)

Punkt 1.4

NEU – Erläuterungen zur Maskenpflicht in Einrichtungen mit mehr als 20 Kindern und Jugendlichen

Punkt 1.7

Ergänzende Erläuterungen zum Negativtestnachweises und zur Durchführung von beaufsichtigten Selbsttests

Punkt 1.8

NEU – Erläuterungen, was bei Konzert- / Discoveranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung in Bezug auf die Testpflicht zu beachten ist

Punkt 1.9

NEU – Erläuterungen, ob Ausnahmeregelungen möglich sind

Punkt 1.12

Ergänzung, dass beaufsichtigte Selbsttests auch mit Beschäftigten in der Kinder- und Jugendförderung durchgeführt werden können

Punkt 5.3

Aktualisierung zu dem bundesweiten Förderprogramm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Antragstellungen für Angebote in den Herbstferien sind ab sofort möglich. (Hinweis: diese Mittel können ZUSÄTZLICH zu den Mitteln, die den Jugendämtern schon aus dem Sonderprogramm “Aufholen nach Corona” im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung stehen, beantragt werden)

Punkt 6.1

Ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen für sportliche, kulturelle und musikalische Angebote

Punkt 9.2

NEU – Erläuterungen dazu, was bei der Beherbergung im Rahmen von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu beachten ist

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Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab dem 11. September 2021 gültigen Fassung:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210910_coronaschvo_ab_11.09.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Die FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 49. Fortschreibung vom 07.09.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/210907_49._Fortschreibung_der_FAQ_Corona_JuFo_MKFFI-LJAE-G5.pdf

 

Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 24.08.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/34._Erlaeuterungserlass_MKFFI_Jugendbildung__CoronaSchVO_ab_23.08.21.pdf

 

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LAG JSA NRW

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