Arbeitshilfe: Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken

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In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, insbesondere, wenn es sich um Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit geht. In manchen Fällen werden bestimmte Mindesteinkommen gefordert. Das IQ Netzwerk Niedersachsen hat eine umfangreiche tabellarische Übersicht zum Mindesteinkommen erstellt, um eine erste Orientierung zu geben. Darüber hinaus gibt die Arbeitshilfe ergänzende Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung und zu bestimmten, teils strittigen Auslegungsfragen.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe unter:
https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/063b469be011d5c47ee12658a8a15f01/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1033&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail

 

Oder direkt unter: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen_2021.pdf

 

Quelle: GGUA Flüchtlingshilfe

 

 

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