Ausschreibung von Integrationshelfer*innen unzulässig

Inklusion

Seit vielen Jahren werden immer wieder soziale Dienstleistungen nach Vergaberecht ausgeschrieben. Der Caritasverband Düsseldorf und die Kaiserswerther Diakonie hatten 2016 mit Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege NRW gegen die Ausschreibungspraxis der Stadt Düsseldorf geklagt und nun in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass es der Stadt untersagt war, die Ausschreibung von Integrationshelfer*innen durchzuführen und in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen. Mit diesem Urteil wird erwartet, dass dies auf die Rechtsprechung auch bundesweit und über die Eingliederungshilfe hinaus Auswirkungen haben wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Freien Wohlfahrtspflege NRW unter:
https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/presse/detail/wegweisendes-urteil-ausschreibungen-im-sozialbereich-unzulaessig?fbclid=IwAR1eWTvjM0JOR1Ha05xFjODpNQHitdOdiJP7sdzsY589QXu1UQqu9Kz5rzU

 

Quelle: Freie Wohlfahrtspflege NRW vom 25.05.2023

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