Rechtsgutachten zum Individualbeschwerdeverfahren

Jugendhilfe


Mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder wollen die Vereinten Nationen (VN) die Kinderrechte international weiter stärken. Deutschland hat das dritte Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention verbindlich anerkannt. Mit dem Zusatzprotokoll werden Individualbeschwerdeverfahren geregelt, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Kindernothilfe e.V. in Kooperation mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. erstellt wurde, werden Einzelheiten eines solchen Beschwerdeverfahrens erörtert und in das rechtsstaatliche Verfahrenssystem eingeordnet.

Das Rechtsgutachten erhalten Sie auf der Webseite der Kindernothilfe unter:
http://www.individualbeschwerde.de/multimedia/KNH/Downloads/Themen+_+Kampagnen/Kinderrechte/Individualbeschwerde_+Hintergrundpapier+2009/Rechtsgutachten+Payandeh.pdf

Quelle: Webseite Individualbeschwerde der Kindernothilfe
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