Finanzierungsmöglichkeiten von Leistungen nach SGB VIII und SGB II (SGB III) für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr

Jugendhilfe


Mit der Einführung der Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I – IV) im Rahmen der Agenda 2010 wurde vielerorts der Leistungskatalog der Jugend(berufs)hilfe mit dem Verweis auf das SGB II reduziert. Auch zehn Jahre später bestehen weiterhin Probleme bei der Kooperation und Abgrenzung zwischen dem SGB II/III und SGB VIII, weil unterschiedliche Zielsetzungen der Sozialgesetzbücher bestehen und gesetzliche Regelungen für gemeinsame Aufgabenerbringung fehlen. Der Paritätische Berlin und das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Johannes Münder veröffentlich, das als Arbeitshilfe zur konkreten Kooperation bei Maßnahmenplanung und -umsetzung dienen soll.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbands Landesverband Berlin e.V. unter:
https://www.paritaet-berlin.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Themen_A-Z/Muender_Gutachten_09a.pdf


Quelle: PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverbands Landesverband Berlin e.V.

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