Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts

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Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat im November eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen und darin wesentliche Neuerungen verankert. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für Beschäftige der katholischen Kirche und Einrichtungen, deren Arbeitsverträge sich auf die Grundordnung beziehen. Die (Erz-)Bistümer sind nun aufgerufen, den Beschluss in diözesanes Recht umzusetzen, damit er rechtswirksam werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz unter:
https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/neufassung-des-kirchlichen-arbeitsrechts

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 188 der Deutschen Bischofskonferenz

 

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