Anfang Juli ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen dauerhaft stärkt. Es verankert die Prävention, Hilfsangebote und die Aufarbeitung sexueller Gewalt gesetzlich und sieht u. a. einen regelmäßigen Lagebericht zum Stand von Schutz, Hilfen und Forschung vor. Betroffene erhalten zudem mehr Mitsprache und Unterstützung bei der Aufarbeitung erlebter Gewalt. Außerdem werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe Gewaltschutzkonzepte zu einem verbindlichen Qualitätsmerkmal.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neues-gesetz-zum-schutz-von-betroffenen-in-kraft-getreten-266886
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2025