Durch die Pandemie-bedingten Einschränkung sind auch Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Präsenz untersagt. Die Erfahrung der Praxis zeigt jedoch: Gerade junge Menschen wenden sich immer häufiger an die Einrichtungen der Jugendförderung und fragen nach Beratung, Hilfe und Unterstützung, die sie unter den derzeitigen Vorgaben nicht erhalten (Freizeit, Beziehung, Kontakt, etc.). Der Arbeitskreis G5, in dem die landeszentralen Organisationen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit vertreten sind, machen in ihrem Positionspapier auf die besondere Situation junger Menschen in prekären Verhältnissen aufmerksam und fordern für die Jugendförderung, im Rahmen der Notbetreuung eigenständige Angebot unterbreiten zu können. Darüber hinaus sollte die Jugendförderung bei der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas gleichrangig berücksichtigt werden.
Das Positionspapier erhalten Sie auf der Webseite der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW unter:
https://lkj-nrw.de/beziehungen-erhalten-unterstuetzung-sichern-benachteiligte-junge-menschen-im-lockdown-staerken
Quelle: Arbeitskreis G5