Vor einem Jahr trat die erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft, das Deutschland als Ziel für gut qualifizierte Fachkräfte und Akademiker aus dem Ausland attraktiver macht. Seitdem wurden laut Bundesarbeitsministerium rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt – ein Anstieg von über 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders die Einführung der Chancenkarte und die Möglichkeit, auf Basis von Berufserfahrung einzuwandern, haben die Erwerbsmigration deutlich erleichtert. Zudem stieg das Interesse ausländischer Studierender, Auszubildender und Fachkräfte, die ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, mit Zuwächsen von 20 bis 50 Prozent. Ein Report des IAB weist zudem darauf hin, dass auch überdurchschnitt viele Frauen zu Erwerbszwecken zugewandert sind. Allerdings erleben auch viele Erwerbsmigrant*innen Diskriminierung, insbesondere bei der Wohnungssuche.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des IAB unter:
https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-21.pdf
Und auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/ein-jahr-neues-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html?cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19.11.2024 / IAB