Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung

Aufenthalt

Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels ist die Fachkräfteeinwanderung ein zentrales politisches Thema geworden, was zu mehreren gesetzlichen Neuregelungen führte. Trotz dieser Bemühungen gibt es weiterhin viele Hürden, die durch aktuelle Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes abgebaut werden sollen. Künftig wird es für Fachkräfte, Auszubildende und geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten einfacher sein, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, doch die Regelungen bleiben komplex und teilweise eingeschränkt. Die Migrations- und Flüchtlingsberatung verzeichnet bereits jetzt eine starke Zunahme von Anfragen zur Fachkräftemigration, sowohl von Menschen im Ausland als auch von denen, die einen Spurwechsel aus dem Asylverfahren anstreben. Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für Aufenthalte zum Zweck der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen und soll Beratungskräften praxisnahe Unterstützung im Alltag bieten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Paritätischen unter:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/fachkraefteeinwanderungs-gesetz-20-die-neuen-regel ungen-fuer-die-aufenthalte-zum-zwecke-der-arbeit-des-studiums-oder-der-ausbildung/

 

Quelle: Der Paritätische

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