Neues "Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB 1 bis 3"

Jugendberufshilfe

Die Bundesagentur für Arbeit hat das neue Fachkonzept für die BvB-Maßnahmen veröffentlicht. Es regelt alle ab dem kommenden Jahr beginnenden Berufsvorbereitungsmaßnahmen. Einige Änderungen und Neuerungen betreffen:

- Die Berufsvorbereitung zielt auf eine anschließende betriebliche oder schulische Berufsausbildung. (S. 5)
- Maßnahmen der Berufsvorbereitung werden in ein "Förderportfolio am Übergang Schule - Beruf" eingebettet. (S. 9 f.)
- Es gibt erweiterte Richtlinien und neue Möglichkeiten für die Teilnahme an BvB in Teilzeit. (S. 10 ff.)
- Es werden neue adressaten- und zielgruppengerechte Lernformen angeboten, die im Sinne der Inklusion ausgestaltet sind. (S. 13)
- Auf S. 39 gibt es Näheres zum Thema "Inklusion und Disability Mainstreaming". 
- Die neue Angebotsstruktur (Schaubild auf S. 59) beginnt mit einer Kompetenzanalyse, die sich "wie ein roter Faden" durch die Maßnahme zieht. (S. 14 f.)
- Die Regelförderdauer wird auf bis zu zwölf Monate festgelegt. (S. 16 und S. 42) Es gibt individuelle Verlängerungsmöglichkeiten.
- Qualifizierungsbausteine können in Zukunft vermittelt werden. (S. 23 und S. 32)
- Begleitende berufsbezogene Deutschsprachförderung findet in Ergänzung der Sprachkursangebote des BAMF statt. (S. 27).
- Für BvB 2 und BvB 3 (Reha) wird festgestellt, dass sich die Personalausstattung, u.a. der Betreuungsschlüssel, von der der Standard-BvB (BvB 1) unterscheidet.

 

Das neue Fachkonzept erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachkonzept-berufsvorbereitende-bildungsmanahmen-bvb1-3_ba147479.pdf

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / LAG KJS NRW

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