Anwendungshinweise zur Ausbildungsduldung

Aufenthalt

Ende Mai hat das Bundesinnenministerium allgemeine Anwendungshinweise zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz veröffentlicht. Darin wird die Erteilung einer Ausbildungsduldung als ein Sonderfall behandelt, die zwar die Aussetzung der Abschiebung bedeutet, aber kein Bleiberecht bewirkt. Insgesamt sind die Hinweise des Bundesinnenministeriums nicht verbindlich, sondern als Klarstellung und Empfehlung gedacht.

Sie erhalten die Anwendungshinweise auf der Webseite des Projekts Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung. Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) unter:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/Ausbildungsduldung/Allgemeine_Anwendungshinweise_zu____60a_AufenthG-1.pdf

Quelle: Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung. Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)

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