NRW: CoronaSchVO und FAQs für Träger von ESF-Maßnahmen sowie rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 25.01.2021)

Jugendhilfe

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 25.01.21) aktualisiert und eine FAQ-Liste für Träger von Fördermaßnahmen des Arbeitsministeriums (Stand: 02.02.21) erstellt. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 25.01.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 01.02.21). Beide werden auf den angegebenen Seiten regelmäßig aktualisiert.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Die FAQ-Liste des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erhalten Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_zuwendungsempfangende_corona_faq.pdf

Die FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 28. Fortschreibung vom 01.02.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 25.01.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LWL unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/22._Erlaeuterungserlass_CoronaSchVO_-_MKFFI_ab_25.01.2021.pdf

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LWL

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