Seit 2015 werden auf Bundesebene Maßnahmepakete zum Asylrecht verabschiedet. Diese umfassen sowohl Sonderregelungen für Flüchtlinge als auch die unterschiedliche Rechtsstellung von Flüchtlingen aus sogenannten sicheren bzw. nicht sicheren Herkunftsstaaten. Diese Regelungen betreffen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Minderjährige, die im Familienverbund reisen. Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veröffentlicht regelmäßig einen Überblick über die relevanten rechtlichen Neuerungen sowie den Stand der Gesetzgebungsverfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter:
http://www.b-umf.de/de/themen/gesetze-und-richtlinien
Quelle: Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge