Richtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“

Junge Flüchtlinge

Das Bundesbildungsministerium fördert mit dem Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)“ nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmenden sollen durch die 26-wöchigen BOF-Kurse in Lehrwerkstätten, Praxisräumen und Betrieben eine berufliche Orientierung erhalten und an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung herangeführt werden. Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder vergleichbare Berufsbildungsstätten. Dies können bspw. Berufsbildungswerke oder Einrichtungen sein, die über entsprechende Erfahrungen in der beruflichen Erstausbildung verfügen (z. B. BaE integrativ). Die Förderrichtlinie vom 14.09.2021 ermöglicht die Durchführung von BOF-Kursen bis Ende 2022. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der dazu gehörigen Webseite unter:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/angebote-fuer-zugewanderte/de/allgemeine-infos-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1975.html

 

Quelle: BMBF

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