Neue Förderrichtlinie des Programms „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF)

Arbeit

Überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten sind aufgerufen, neue Anträge zum Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ beim BIBB einzureichen. Im Rahmen des Programms werden Berufsorientierungskurse für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Zugewanderte mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf gefördert. Zu den vergleichbaren Berufsbildungsstätten zählen auch die Berufsbildungswerke (BBW – Einrichtungen zur Rehabilitation junger Menschen) bzw. Einrichtungen, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen (z. B. BaE in der integrativen Form).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums unter:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/angebote-fuer-fluechtlinge/de/allgemeine-infos-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1975.html

Quelle: Mitteilung 01/2020 des BIBB vom 08.01.2020

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