Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Im Regelfall beträgt der Zuschuss bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör. Diese Kostenübernahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Allerdings kann der Anspruch nur für die Schüler*innen geltend gemacht werden, die bisher über keine digitalen Endgeräte verfügen und keine Endgeräte über das Digitalpaket von den Schulen zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digit-endgeraete-im-sgb-2.html

Wichtige Hinweise zur Beantragung erhalten Sie vom Erwerbslosenverein Tacheles unter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Eine kritische Stellungnahme und dazu erhalten Sie ebenfalls vom Erwerbslosenverein Tacheles unter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2737/

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Thomé Newsletter 05/2021 vom 01.02.2021

 

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