Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Jugendhilfe


Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat zwei aktualisierte Handreichungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen und zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen veröffentlicht.

Die aktuelle Arbeitshilfe „Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ (PDF 60 KB) setzt den neuen Schwerpunkt auf die ausführliche Darstellung der Beschwerdeverfahren und der Indikatoren zur Umsetzung von Beteiligung:
http://www.bagljae.de/downloads/116_beteiligungschancen-in-der-heimerziehung_2.pdf

Im November verabschiedete die BAG LJÄ die erweiterte Fassung der "Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII":
http://www.bagljae.de/downloads/115_handlungsleitlinien-bkischg_betriebserlaub.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAG LJÄ unter:
http://www.bagljae.de/

Quelle: BAG LJÄ
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