Mehr Möglichkeiten im Programm AusbildungWeltweit

Europa

Die neue Förderrichtlinie für das Programm AusbildungWeltweit eröffnet mehr Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. Neu ist unter anderem, dass nun auch Berufsschulen Antragssteller sein und Auslandsaufenthalte von jungen Menschen in schulischer beruflicher Erstausbildung gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass die Aufenthalte betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein müssen. Zudem können auch Ausbildungsbetriebe, die keine juristischen Personen sind, für ihre Auszubildenden Anträge stellen. Dazu zählen vor allem die freien Berufe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Programms AusbildungWeltweit unter:
https://www.ausbildung-weltweit.de/de/neue-foerderrichtlinie-2020.html

 

Quelle: Newsletter Nr. 1 der NA beim BIBB vom 16.01.2020

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