Interessenbekundungsverfahren "Ausbildungsprogramm NRW"

Jugendberufshilfe

Das Arbeits- und Sozialministerium NRW hat einen Programmaufruf zum Interessenbekundungsverfahren für das bereits angekündigte "Ausbildungsprogramm NRW" (2018 - 2020) veröffentlicht. Das Programm verfolgt das Ziel, den strukturellen Ungleichgewichten auf dem Ausbildungsmarkt in NRW entgegenzuwirken. In Regionen mit einer ungünstigen Ausbildungsmarktlage können in den nächsten beiden Jahren jeweils 1000 zusätzliche Ausbildungsstellen eingerichtet werden. Sie werden in Kursgrößen von 12, 24, 36 oder 48 Plätzen auf die Städte und Kreise mit fehlenden Ausbildungsstellen verteilt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen geeignete Jugendliche vor. Die Ausbildungsverträge, nur in "marktgängigen Berufen" nach BBiG oder HwO, werden mit dem Betrieb abgeschlossen; der Träger akquiriert die Ausbildungsstellen und begleitet und unterstützt die Maßnahmeteilnehmer_innen im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen ist der 08.06.2018

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des MAGS NRW unter:
https://www.mags.nrw/esf-aufrufe

 

Quelle: MAGS NRW

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