Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW ruft zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP NRW im Haushaltsjahr 2026 auf.
Eine Antragstellung ist für folgende Projektförderpositionen möglich:
Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung
Pos. 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung
Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit
Pos. 3.2: Demografie / ländlicher Raum / regionale Anforderungen
Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte
Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung
Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen
Pos. 4.4: Geschlechterreflektierende Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Pos. 4.5: Angebote für junge LSBTIQ*-Menschen
Pos. 5.1: Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit
Pos. 5.3: Klima, Ökologie und Bildung für nachhaltige Entwicklung
Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit
Pos. 6: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2026 festgelegt.
Weitere Informationen für Träger und Einrichtungen in der Gebietskörperschaft des LWL LVR erhalten Sie unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/neues/antragsstellung-projekte-kinder-und-jugendfoerderplan/
Weitere Informationen für Träger und Einrichtungen in der Gebietskörperschaft des LVR erhalten Sie unter:
https://lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp
(bitte den Reiter: "Fördergrundlagen, Rundschreiben zur Antragstellung, Formulare" öffnen und bis Projektförderung 2026 scollen)
Quelle: LWL / LVR